Andreas Meyer, Zimmerermeister

Andreas Meyer, Zimmerermeister

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Gute Frage – schnelle Antwort

Jede Gebäudesituation ist anders — darum beraten wir Sie individuell, um für Sie die genau passende Lösung zu finden. Aber vielleicht finden Sie ja schon Antworten auf Ihre Fragen in unserem nachstehenden Fragenkatalog:

Was ist eigentlich Einblasdämmung?

Die Einblasdämmung bezeichnet ein Verfahren, bei welchem Dämmstoffe unter Druck mittels einer Maschine in Hohlräume von Baukörpern eingeblasen werden. Insbesondere für eine nachträgliche Dämmung eines sogenannten zweischaligen Mauerwerks ist das Einblasverfahren besonders gut geeignet. Es ist ein sehr kostengünstiges Verfahren zur energetischen Gebäudesanierung und lässt sich relativ schnell und unkompliziert durchführen.

Wie hoch liegen etwa die Kosten?

Je nach Einblassituation liegen die Kosten bei Zellulose/Holzfaserdämmstoff in Hohlräume Dach /Decke in etwa bei 90 bis 110,- €/m³. Bei einer 2-schaligen Fassadendämmung mit 7 cm Dämmdicke etwa bei ca. 28,- €/m³. Hier unterbreiten wir gerne ein individuelles Angebot.

Welche Materialien werden verwendet?

Wir verwenden vorwiegend Zelluloseflocken, Holzfasern oder EPS-Granulat.

Welche Vorteile der Einblasdämmung gibt es?

Einblasdämmung ist sehr kostengünstig ist. Zudem lässt sie sich auch einfach, unkompliziert und schnell durchführen, ohne dass große Umräumarbeiten notwendig sind. So lässt sich mit geringem Aufwand schon sehr viel Dämmleistung gewinnen.

Diese positiven Eigenschaften von Holz machen wir uns für unsere Sicherheitselemente zunutze. Weichhölzer wie Kiefer oder Lärche können wir für RC2-Elemente verbauen, Harthölzer wie Eiche kommen ab RC3 zum Einsatz.

Die Dämmstoffe gelangen auch in kleinste Lücken, sodass keine Wärmebrücken entstehen und auch schwer zugängliche Ecken sicher abgedichtet werden. Auch der Schallschutz verbessert sich durch eine gedämmte Fassade enorm. Je nach gewähltem Dämmstoff erhöht sich auch der Brandschutz. Bei der Einblasdämmung ins zweischalige Mauerwerk geht zudem kein Wohnraum verloren.

Finanziell hat sich die Einblasdämmung schnell amortisiert – in der Regel schon nach drei bis fünf Jahren.

Welche Nachteile der Einblasdämmung gibt es?

Auch die Einblasdämmung ist nicht immer und in jedem Fall die geeigneste Methode. Je nach baulicher Situation kann es sein, dass sich gerade für Altbauten nicht jeder Dämmstoff bzw. generell eine Einblasdämmung eignet. Mit anderen Dämmmethoden lässt sich unter Umständen auch ein noch höherer Wärmeschutz erzielen. Hier muss von Fall zu Fall entschieden werden, welche Methode am besten geeignet ist. Außerdem muss die Einblasdämmung von einem Fachmann umgesetzt werden, was mancher Heimwerker als Nachteil empfindet.

Welche Gebäudeteile lassen sich dämmen?

  • Dächer (Dachschrägen, hinter der Innenraumverkleidung, zwischen den Sparren, im Spitzboden)
  • in der obersten Geschossdecke
  • im Kriechboden eines Flachdaches
  • Wände/Fassaden (zweischaliges Mauerwerk, Kernsanierung)
  • Keller (Kriechkeller).

Gibt es Fördergelder für die Dämmmaßnahmen?

Wer die Fassade eines Hauses energieeffizient saniert, der kann dafür eine staatliche Förderung beantragen.

  1. BAFA-Zuschuss für Fassadendämmung als Einzelmaßnahme

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse von 15 % der förderfähigen Kosten. Wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) die Maßnahme empfahl, konnte der Fördersatz auf 20 % angehoben werden.

    Weitere Informationen gibt es unter:

    www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

  2. KfW-Förderkredit für energetische Sanierung

    Wenn Sie eine umfassende energetische Sanierung planen, um den KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, können Sie im KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Bis zu 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit und ein Tilgungszuschuss von maximal 20 % - abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau — stehen zur Verfügung.

    Weitere Informationen gibt es unter:

    www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient- sanieren/

  3. Steuerbonus für Fassadendämmung

    Die Förderung der Einblasdämmung über die Einkommenssteuer ist durch den § 35c EStG geregelt. Dieser Steuerbonus ermöglicht es, über einen Zeitraum von drei Jahren 20 % der Kosten von der Steuerschuld abzuziehen. Der maximale Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, beläuft sich auf 40.000 Euro.

    Weitere Informationen gibt es unter:

    www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html

Wie viel Geld kann ich durch eine Einblasdämmung sparen?

Das hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Unsere Erfahrung sagt: bis zu 40 % Heizkostenersparnis und mehr sind mit einer passenden Dämmung möglich.

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